LIMCONS ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Weiter unten finden Sie unsere rechtsverbindlichen Geschäftsbedingungen.
Die Einhaltung dieser AGB ist für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung von entscheidender Bedeutung.
- 1. Allgemeines
- 2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
- 3. Registrierungspflicht des Nutzers für die Nutzung der BL Tools
- 4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers
- 5. Vergütung und Zahlung
- 6. Haftung
- 7. Änderung des Angebots von Blacklane
- 8. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten an BL Tools
- 9. Schlussbestimmungen
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese AGB zu lesen, bevor Sie einen Auftrag erteilen, um sicherzustellen, dass Sie alle Bestimmungen verstehen.
1. ALLGEMEINES
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese AGB zu lesen, bevor Sie einen Auftrag erteilen, um sicherzustellen, dass Sie alle Bestimmungen verstehen.
Die AGB sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Vereinbarung und tragen dazu bei, eine klare Kommunikation zu fördern.
Wir empfehlen Ihnen, die AGB sorgfältig zu lesen und sich bei Unklarheiten an uns zu wenden.
Die Firma Limcons Limousinenservice, Kaltenhoferstraße 8b, 86154 Augsburg (nachfolgend “LIMCONS”), bietet Fahrdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden. Die Leistung von Limcons besteht in der Besorgung und Ausführung von Beförderungsanspruchs auf Kundenwunsch.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Auftraggebers über Geschäftsbesorgungen von Limcons. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen und Preise für die Ausführung des Auftrages. Diese AGB sind wichtig für die Klarheit und Transparenz der Dienstleistungen.
Diese AGB helfen Ihnen, sich über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung unserer Dienstleistungen zu informieren.
Die AGB sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Vereinbarung und tragen dazu bei, eine klare Kommunikation zu fördern.
Wir empfehlen Ihnen, die AGB sorgfältig zu lesen und sich bei Unklarheiten an uns zu wenden.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens Kunden wird hiermit vorbehaltlos widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von Limcons dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 VERTRAGSVERHÄLTNISSE
Diese AGB helfen Ihnen, sich über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung unserer Dienstleistungen zu informieren.
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Limcons und den Kunden abgeschlossen werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren.
Limcons erbringt, die im Rahmen der angebotenen Dienstleistungskategorien dargestellten Fahrdienstleistungen durch eigenes Personal selbst durch. Limcons behält sich vor, bei Engpässen oder Notsituationen auf Partnerunternehmen zurückgreifen.
Bitte beachten Sie, dass diese AGB regelmäßig aktualisiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden.
Die Festlegung dieser AGB dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und die reibungslose Durchführung der Aufträge zu gewährleisten.
3.1 TRANSFERFAHRTEN/STUNDENBUCHUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam.
Der Kunde kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten, Pauschalbuchungen, Stundenbuchungen sowie Wochen- und Monatspauschalen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Kunden bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der Fahre diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren.
3.1.1
Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen.
Die AGB können jederzeit auf der Webseite von Limcons eingesehen werden, und es wird empfohlen, sich regelmäßig über Änderungen zu informieren.
Die AGB enthalten wichtige Informationen über die Haftung sowie die Rechte der Parteien.
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Limcons und den Kunden abgeschlossen werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren.
3.1.2
Bitte beachten Sie, dass diese AGB regelmäßig aktualisiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen bereitgestellt werden.
Die Festlegung dieser AGB dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und die reibungslose Durchführung der Aufträge zu gewährleisten.
Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam.
4 PREISKLASSE/DIENSTLEISTUNGSKLASSE, UPGRADE
Der Kunde kann für seinen Fahrtwunsch unter 3 Preis- und Leistungskategorien (Economy, Business und Premium) wählen. Die abgebildeten bzw. angebotenen Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.
Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Preisklasse ECONOMY“ in eine höhere Preisklasse (wie „Business“ oder „Premium“) ohne zusätzliche Wechselkosten für den Kunden jederzeit möglich.
Die AGB können jederzeit auf der Webseite von Limcons eingesehen werden, und es wird empfohlen, sich regelmäßig über Änderungen zu informieren.
Die AGB enthalten wichtige Informationen über die Haftung sowie die Rechte der Parteien.
4.1 BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT, FOLGEN
4.1.2 GEPÄCK, TIERE
Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Personenzahl und Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Ausführung des Auftrages fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben.
Der Fahrer kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.
4.1.3 BEFÖRDERUNG VON KINDERN
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
4.1.4 ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL
Die für die jeweilige Preis- Leistungskategorie angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.
Der Fahrer kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.
4.1.5 BEFÖRDERUNG VERHINDERUNG
Der Fahrer kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.1 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.
Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Limcons aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.
5 VERZÖGERUNGEN
Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.
5.1 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHTANGETRETENE FAHRTEN
5.1.1 STORNIERUNG BEI TRANSFERFAHRTEN
Bei Transferfahrten ist die Stornierung bis 12 Stunden davor kostenlos. Bei weniger als 12 Stunden vor Fahrtantritt werden 50% des Fahrauftrages berechnet. Alle Stornierungen unter 2 Stunden oder No-Show-Fahrten werden zu 100% angerechnet.
BEI STUNDENBUCHUNGEN
Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung bis 12 Stunden davor kostenlos.Bei weniger als 12 Stunden vor Fahrtantritt werden 50% des Fahrauftrages berechnet. Alle Stornierungen unter 2 Stunden oder No-Show-Fahrten werden zu 100% angerechnet.
6. VERHALTEN IN DEN FAHRZEUGEN
Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Fahrers ist immer Folge zu leisten. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.
Das Mitbringen von Speisen ist nicht akzeptabel. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.
7. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
7.1 GRUNDSÄTZE
In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Limcons angegeben.
Wesentliche Faktoren für deren Höhe sind: die gewählte Preis- Dienstleistungsklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.
Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Fahrer, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.
7.2 FAHRTÄNDERUNGEN
Beide Seiten (Gast und Fahrer) können auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für den Fahrer möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.
Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.
5.4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND TRANSAKTIONSGEBÜHREN
Der Nutzer hat die Wahl zwischen Bar, Rechnung und Kreditkartenzahlungen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Limcons. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.
5.5 MAHNUNGEN, FEHLGEHENDE KREDITKARTENABBUCHUNGEN
Für jede Mahnung berechnet Limcons eine angemessene Mahngebühr. Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Limcons dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.
6. HAFTUNG
6.1 GRUNDSÄTZE
Limcons haftet für von Limcons oder dessen Fahrer/Mitarbeiter durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet Limcons nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 RICHTIGKEIT ÜBERMITTELTER INFORMATIONEN
Limcons übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.
7. ÄNDERUNG DES ANGEBOTS VON LIMCONS
LIMCONS behält sich vor, die Angebote und Dienstleistungen so zu verändern, um diese weiter zu entwickeln und zu verbessern.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 GESAMTHEIT, SCHRIFTFORM
Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen Limcons und dem Kunden. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form.
9.2 ÄNDERUNGSVORBEHALT
Limcons ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von Limcons und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam.
9.4 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Limcons und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Augsburg.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Augsburg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
9.5 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam.